Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Bondorf
Wer kann Mitglied werden?
Alle Besitzerinnen und Besitzer von Waldgrundstücken auf der Gemarkung der Gemeinde Bondorf und der benachbarten Gemarkungen können ordentliches Mitglied bei der Forstbetriebsgemeinschaft Bondorf w.V. werden.
Als außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht können frühere Waldeigentümer und Waldfreunde vom Vorstand zugelassen werden.
Satzung der FBG Bondorf w.V.
Wie werde ich Mitglied?
Durch eine schriftliche Beitrittserklärung über das angehängte Formular können Sie Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft werden.
Die Forstbetriebsgemeinschaft erhebt jährlich einen Mitgliederbeitrag. Dazu benötigen wir Ihr Einverständnis, dass der Mitgliedsbeitrag über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden kann. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derrzeit 20 Euro pro Jahr.
Ihre persönlichen Daten werden entsprechend der Datenschutzgrundverordnung nur für vereinsinterne Zwecke verwendet.