Die Organe der Forstbetriebsgemeinschaft
Die Mitgliederversammlung besteht aus der Gesamtheit aller Vereinsmitglieder.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht und die Pflicht, über die Erfüllung des Zwecks des Vereins zu wachen. In ihre Zuständigkeit fallen insbesondere Aufgaben wie:
die Beschlussfassung über die Satzung
die Wahl des Vorstandes
die Feststellung der Jahresrechnung
Entgegennahme des Jahresberichtes
allgemeine Beschlussfassungen zur Tätigkeit des Vereins.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenverwalter sowie 4 Beisitzern.
Zum erweiterten Gremium des Vorstandes, ohne Stimmrecht, gehören der Revierförster sowie ein Vertreter der Gemeinde Bondorf (Bürgermeister).
Der Vorstand hat vor allem die Aufgabe der Vertretung der Gemeinschaft nach außen.
Weitere wichtige Aufgaben sind:
Führung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte.
Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung.
Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Tätigkeiten von Geschäften im Auftrag der Gemeinschaft